7/30/2004

Constantin erfolgreich gegen Raubkopierer

Der Münchner Filmverleih Constantin befindet sich im Freudentaumel. Nicht nur hat man mit der neuen Herbig-Travestie (T)raumschiff Surprise - Periode 1 (filmz.de) den bislang erfolgreichsten Donnerstags-Kinostart der deutschen Kinogeschichte vorgelegt, auch die Strategie gegen Raubkopierer sei voll aufgegangen. So sei bis heute keine Kopie im Web aufgetaucht, die vom Originalmaterial stammt. Nur eine qualitativ miese, von der Leinwand abgefilmte Raubkopie sei bislang aufgetaucht.

Doch Freudentaumel macht oft übermütig. So konnte aufgrund der Filmcodierung das Kino ausfindig gemacht werden, in dem die Aktion aus dem Publikum heraus stattfand. Dass Constantin in seiner Pressemitteilung das betreffende Kino namentlich nennt, ist, gelinde gesagt, geschäftsschädigend. Dass man juristische Schritte gegen die Geschäftsführung wegen der Vernachlässigung der Aufsichtsverpflichtung und Sorgfaltspflicht eingeleitet hat und zudem auf Schadensersatz pocht, könnte sich indes zum Präzedenzfall ausweiten: Sollte der Filmverleih recht bekommen, stehen dem Kinozuschauer in Zukunft ähnliche Sicherheitsvorkehrungen wie der Presse bei den Pressevorführungen bevor, die sich im wesentlichen auf Flughafenniveau bewegen: Abgabe der Taschen, Metalldetektoren, Leibesvisitationen, zum Teil Überwachung der Vorführungen durch mit Nachtsichtgeräten ausgestattetem Sicherheitspersonal. Über die Argumentation der Aufsichtspflicht wären das Mehrkosten, die das jeweilige Kino selbst zu tragen hätte. Wirtschaftlich schwache Kinos hätten da das Nachsehen, oder aber die Kosten werden auf die Zuschauer abgewälzt.

Kinomachen geht anders, Constantin. Etwas mehr conténance, bitte.



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